Hildegard von Bingen schrieb, dass der Mensch seinen Körper von Zeit zu Zeit von krankmachenden Säften reinigen soll. Die Möglichkeiten der Reinigung sind das Fasten und der Aderlass. In ihrem Buch „Causae et Curae“ schrieb sie: „Sind bei einem Menschen die Gefäße mit Blut gefüllt, so müssen sie von dem schädlichen Schleim und dem durch die Verdauung gelieferten Saft durch einen Einschnitt gereinigt werden.“
In der Lehre von Hildegard sind die falschen Säfte diejenigen, die durch falsche Ernährung, Umwelteinflüsse und negative Gemütszustände wie Ärger, Zorn, Kummer oder Neid entstehen. Der Aderlass nach Hildegard von Bingen ist nicht zu vergleichen mit den, zu späteren Zeiten in Verruf geratenen, massiven Aderlässe des Mittelalters. Maßloser Aderlass entzieht Lebenskraft. Der Hildegard Aderlass spendet Kraft.
Wann soll zur Ader gelassen werden? Entscheidend dafür ist der Stand des Mondes. Der Aderlass ist vom Vollmondtag bis zum 6. Tage nach Vollmond durchführbar. Nur dann ist gewährleistet, dass nur die „schlechten Säfte“ den Körper verlassen.
Somit sind in diesem Jahr folgende Termine für den Aderlass möglich: 13. – 15. Juli, im August bin ich zu dieser Zeit zur Fortbildung, 10. – 16. September, 9 – 15. Oktober, 8. – 14. November, 8 – 14. Dezember.
Wenn auch Ihr Körper nach einer Reinigung auf innerer und äußerer Ebene sehnlichst ruft, dann vereinbaren Sie gern einen Beratungstermin. Die Beratung kann auch auch telefonisch erfolgen. Wir werden ausführlich über das WARUM, WANN, WIE, WAS DANACH … besprechen. Ich freue mich auf Sie!